by Blake Jan 19,2025
EU-Gerichtshof regelt: Heruntergeladene Spiele können legal weiterverkauft werden
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass Verbraucher zuvor gekaufte und heruntergeladene Spiele und Software legal weiterverkaufen können, auch wenn eine Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA) besteht. Lesen Sie weiter für Details.
Verbraucher können zuvor gekaufte und gespielte herunterladbare Spiele und Software legal weiterverkaufen, hat der EU-Gerichtshof entschieden. Die Entscheidung geht auf einen Rechtsstreit vor einem deutschen Gericht zwischen dem Software-Distributor UsedSoft und dem Entwickler Oracle zurück.
Der vom Gericht aufgestellte Grundsatz ist die Erschöpfung der Verbreitungsrechte (Urheberrechtserschöpfungsgrundsatz₁). Dies bedeutet, dass die Vertriebsrechte erschöpft sind, wenn ein Urheberrechtsinhaber eine Kopie verkauft und einem Kunden das Recht einräumt, diese Kopie auf unbestimmte Zeit zu nutzen, was den Weiterverkauf ermöglicht.
Diese Entscheidung gilt für Verbraucher in EU-Mitgliedstaaten und gilt für Spiele, die über Plattformen wie Steam, GOG und Epic Games erhältlich sind. Der ursprüngliche Käufer hat das Recht, die Spiellizenz zu verkaufen und anderen (dem „Käufer“) zu ermöglichen, das Spiel von der Website des Herausgebers herunterzuladen.
Das Urteil lautet: „Eine Lizenzvereinbarung gewährt einem Kunden das Recht, die Kopie auf unbestimmte Zeit zu nutzen, und der Rechteinhaber verkauft die Kopie an den Kunden, wodurch seine exklusiven Vertriebsrechte erschöpft sind... Daher, auch wenn die Lizenzvereinbarung Weiter Übertragungen sind untersagt und der Rechteinhaber kann dem Weiterverkauf der Kopie nicht mehr widersprechen
In der Praxis könnte das etwa so aussehen: Der ursprüngliche Käufer stellt den Code für die Spiellizenz zur Verfügung und gibt den Zugriff beim Verkauf/Weiterverkauf auf. Das Fehlen eines klaren Marktes oder eines solchen Handelssystems führt jedoch zu Komplexitäten und es bleiben viele Fragen offen.Zum Beispiel die Frage, wie Registrierungsübertragungen ablaufen. Beispielsweise wird eine physische Kopie weiterhin unter dem Konto des ursprünglichen Eigentümers registriert.
(1) „Die Doktrin der Urheberrechtserschöpfung schränkt das allgemeine Recht eines Urheberrechtsinhabers ein, die Verbreitung seines Werks zu kontrollieren. Dieses Recht gilt als ‚erschöpft‘, sobald Kopien des Werks zusammen mit dem Urheberrechtsinhaber verkauft wurden.“ Zustimmung – Dies bedeutet, dass es dem Käufer freisteht, die Kopie weiterzuverkaufen und der Rechteinhaber kein Widerspruchsrecht hat.“ (über Lexology.com)
Der Wiederverkäufer kann nach dem Weiterverkauf nicht auf das Spiel zugreifen oder es spielen
Verleger fügen in Nutzungsvereinbarungen Nichtübertragbarkeitsklauseln ein, aber diese Regelung hebt solche Beschränkungen in EU-Mitgliedstaaten auf. Während Verbraucher das Recht zum Weiterverkauf erhielten, bestand die Einschränkung darin, dass die Person, die das digitale Spiel verkaufte, es nicht weiter spielen konnte.
In Bezug auf das Vervielfältigungsrecht stellte das Gericht klar, dass das Recht zur ausschließlichen Verbreitung zwar ausgeschöpft sei, das Recht zur ausschließlichen Vervielfältigung jedoch weiterhin bestehe, es jedoch „von der Vervielfältigung abhängt, die für die Nutzung durch den rechtmäßigen Erwerber erforderlich ist“. . Die Regeln erlauben auch die Anfertigung von Kopien für die für die Nutzung des Programms erforderlichen Zwecke, und kein Vertrag kann dies verhindern.
„In diesem Fall lautete die Antwort des Gerichts, dass jeder spätere Erwerber einer Kopie, für die die Verbreitungsrechte des Urheberrechtsinhabers erschöpft sind, einen solchen rechtmäßigen Erwerber darstellt. Er kann daher einen Computer-Download auf eine Kopie übertragen.“ Ein solches Herunterladen muss als eine Kopie des Computerprogramms angesehen werden, die erforderlich ist, um dem neuen Erwerber die bestimmungsgemäße Nutzung des Programms zu ermöglichen. (Aus dem EU-Urheberrecht. :Kommentar) (Zweite Auflage von Elgars Reihe „Intellectual Property Law Review Series“)
Insbesondere entschied das Gericht, dass Sicherungskopien nicht weiterverkauft werden dürfen. Rechtmäßige Erwerber dürfen Sicherungskopien von Computerprogrammen nicht weiterverkaufen.
„Ein rechtmäßiger Erwerber eines Computerprogramms darf eine Sicherungskopie des Programms nicht weiterverkaufen.“ Dies besagt das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) im Fall Aleksandrs Ranks & Jurijs Vasilevics v. Microsoft Corporation.
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